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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundestag: Bankenrestrukturierunggesetz verabschiedet

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 26.10.2010 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes (17/3024) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP angenommen (hib vom 27.10.2010). Damit sollen Banken, die in eine Schieflage geraten sind, entweder saniert oder abgewickelt werden (vgl. dazu auch Höche, BB 42/2010, Die Erste Seite). Außerdem soll der Finanzsektor durch eine Bankenabgabe an den Kosten für die Abwicklung systemrelevanter Banken beteiligt werden (vgl. dazu auch Gerke, BB 18/2010, Die Erste Seite). Mit insgesamt 33 Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hatte die Koalition u. a. noch Regelungen für die Begrenzung von Bonus-Zahlungen an Banker eingefügt und einen Passus, nach dem der von den Finanzinstituten zu speisende Restrukturierungsfonds eine Zielgröße von 70 Mrd. Euro haben soll. Am 28.10.2010 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet.

Auf der Herbstpressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Banken am 25.10.2010 wurde vom Vorstand in einer Erklärung (www.bankenverband.de) die Befürchtung geäußert, dass die deutschen Banken durch die Maßnahmen, „die in diesen Tagen oft im nationalen Alleingang von der deutschen Politik beschlossen" würden, international nicht mehr wettbewerbsfähig sein könnten. Über die internationalen Eigenkapitalanforderungen hinaus belasteten die Bankenabgabe, die neuen Finanzierungsanforderungen der Einlagensicherung und die geplante Finanzaktivitätssteuer (vgl. dazu von Rosen, BB 27/2010, Die Erste Seite) die deutschen Banken. Die Bonusregelungen erschwerten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Banken zusätzlich erheblich.

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