Bundesregierung: Banken müssen Bewertungsregeln bei toxischen Papieren einhalten
Banken können den Buchwert sog. toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies hat die Bundesregierung (16/ 13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13091) geantwortet, die wissen wollte, ob das Ansetzen möglichst hoher Werte dazu führt, dass die Bank im Austausch auch mehr staatlich garantierte Anleihen zu 90% des Buchwerts der toxischen Papiere von der Zweckgesellschaft zurückerhält. Die allgemeinen Bewertungsregeln – so die Bundesregierung – müssten beachtet werden. Außerdem seien Bilanzmanipulationen nach geltendem Recht strafbewehrt.
(Quelle: hib vom 22.6.2009)