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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: BMJV beauftragt DRSC mit CSR-Studie

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt.

Die Beauftragung steht im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags, die dieser anlässlich der Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) am 8. März 2017 abgegeben hat. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31.12.2021 Bericht über die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene sowie über die mit der Umsetzung der Vorgaben gemachten Erfahrungen deutscher Unternehmen zu erstatten.

Die Beauftragung des DRSC erfolgt auf Grundlage von § 342 Abs. 1 Nr. 2 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 des zwischen dem BMJV und dem DRSC geschlossenen Standardisierungsvertrags. Danach bittet das BMJV das DRSC um die Erbringung folgender Leistungen:

  1. die Auswertung einer repräsentativen Erhebung über die offengelegten nichtfinanziellen Informationen der berichtspflichtigen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017-2019 (Horizontalstudie). Bei der Auswertung sollen 15 vorgegebene Aspekte untersucht werden, mit denen sich Aussagen über die Berichtsgüte der Unternehmen im Zeitablauf treffen lassen;
  2. die Durchführung einer Stakeholder-Befragung, bei der Ersteller, Prüfer und Nutzer von nichtfinanziellen Informationen involviert und zu etwaigen, sich aus den Untersuchungsergebnissen nach Ziffer (1) ergebenden Änderungserfordernissen befragt werden sollen;
  3. die Unterbreitung von Vorschlägen für als geeignet angesehene Maßnahmen zur Lösung erkannter Herausforderungen und zur Erhöhung des Wirkungsgrades der CSR-Berichtspflichten auf Grundlage der beiden vorstehenden Ziffern. Hier werden in erster Linie Vorschläge zur Einbringung in die europäische Diskussion erwartet, um nationale Alleingänge zu vermeiden.

Die vorstehenden Leistungen sollen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein, um die Bundesregierung für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage auszustatten.

Der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, äußerte sich anlässlich der Beauftragung wie folgt: „Ich freue mich über diesen Auftrag, verdeutlicht er doch die große Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit unserer Fachgremien und die darin gebündelte Expertise. Der erbetene Leistungsumfang der Studie nötigt mir – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zeitlichen Dimension – zugegebenermaßen Respekt ab. Ich bin gleichwohl zuversichtlich, dass unsere Studie einen soliden Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung leisten wird.“

(www.drsc.de)

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