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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.10.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: BMF-Schreiben zur Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht

Am 22.10.2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Website das BMF-Schreiben zum Übergang auf die neuen Richttafeln 2018 G der HEUBECK AG veröffentlicht. Die Richttafeln 2018 G sollen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln 2005 G ablösen. In dem veröffentlichten, auf den 19.10.2018 datierten BMF-Schreiben werden die neuen Richttafeln als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen i.S. von § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG übereinstimmend anerkannt und es werden steuerliche Übergangsregeln zur Erstanwendung beschrieben. Nach Auffassung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt die Anerkennung durch das BMF für ertragsteuerliche Zwecke - neben der Validierung und Implementierung der neuen Richttafeln durch die Rechnungslegungspraxis, vor allem die Aktuare - einen Indikator für die allgemeine Anerkennung der neuen Richttafeln und damit den Zeitpunkt der Erstanwendung in HGB- und IFRS-Abschlüssen dar. Dabei stellt der HFA auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des BMF-Schreibens auf der Website des BMF ab.

(IDW Aktuell vom 23.10.2018)

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