WPK: Auswirkungen auf den Prüfungsauftrag bei nachträglichem Wegfall der Prüfungspflicht (§ 267 Abs. 1–2 HGB n. F.)
Soweit aufgrund des BilMoG die Schwellenwerte in § 267 Abs. 1 und 2 HGB angehoben und wegen der Übergangsregelung in Art. 66 Abs. 1 EGHGB ein bislang als prüfungspflichtig zu qualifizierendes Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2008 und damit rückwirkend von der Prüfungspflicht befreit wird, stellt sich die Frage, wie sich dies auf die Stellung eines bereits bestellten Abschlussprüfers auswirkt. Dazu finden Sie jetzt Hinweise unter http://www.wpk.de/aktuell/nachricht_04-05-2009_02.asp.