FG Berlin-Brandenburg: Ausübung eines bilanzsteuerlichen Bewertungswahlrechts bei Einbringung nach § 20 UmwStG (Entscheidungsreport)
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.5.2009 - 7 K 1233/05 B, Rev. eingelegt (Az. BFH IX R 26/09)
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LEITSÄTZE (DES KOMMENTATORS)
1. Bei einer Einbringung einer Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG a. F. ist der von dem aufnehmenden Unternehmen gewählte Bilanzansatz von dem Einbringenden als Veräußerungspreis zu übernehmen.
2. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 20 UmwStG ist eine Willenserklärung. Ein Mangel des Erklärungsbewusstseins führt allenfalls zur Anfechtbarkeit der Willenserklärung.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Dirk Koch, RA/StB/FAStR, GSK Stockmann & Kollegen, Stuttgart
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