EU: Austausch von Audit-Arbeitsunterlagen gebilligt
-tb- Die EU-Kommission hat in einem Beschluss die Angemessenheit der Abschlussprüfungsaufsicht in den USA und Australien anerkannt (Quelle: hier). Als angemessen wird dabei die Fähigkeit eines Drittlands gewertet, die in der Abschlussprüfungsrichtlinie (2006/43/EG) festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Aufgrund des Beschlusses können die EU-Mitgliedstaaten bilaterale Vereinbarungen mit den USA und Australien zum Austausch von Audit-Arbeitsunterlagen schließen.