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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.07.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 26.6.2019 aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) der WPK zum Geldwäschegesetz beschlossen.

Die Änderungen gehen auf einen Abgleich der AAH der WPK mit den von der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer erarbeiteten Mustertexten für AAH der regionalen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern zurück.

Ausgehend hiervon wurden an den AAH der WPK kleinere Anpassungen vorgenommen. Zusätzlich wurde das Thema der gruppenweiten Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten aufgenommen (§§ 6 Abs. 2 Nr. 3, 9 GwG). Da die WPK auch WPG/BPG als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ansieht, ist der Anwendungsbereich der gruppenweiten Pflichten eröffnet, wenn eine der genannten Berufsgesellschaften Mutterunternehmen einer Gruppe (§ 1 Abs. 16 GwG) ist und in der Gruppe mehr als 10 WP/vBP oder Angehörige sozietätsfähiger Berufe tätig sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GwG in Verbindung mit der Anordnung der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 9 GwG).

Die aktualisierten AAH der WPK sind unter „Mitglieder > Bekämpfung der Geldwäsche > Hinweise für die Praxis“ abrufbar. Die ebenfalls dort verfügbare Arbeitshilfe „Kurzdarstellung: Pflichten für WP/vBP-Praxen nach dem Geldwäschegesetz“ wurde entsprechend angepasst.

(Neu auf WPK.de vom 3.7.2019)

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