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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsfonds sind nicht sofort abziehbar

Mit Urteil vom14.4.2011 – IV R 8/10 – hat der BFH entschieden, dass Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln sind. Für den Kapitalanleger wäre ein sofortiger Abzug dieser betragsmäßig durchaus ins Gewicht fallenden Kosten steuerlich vorteilhaft, weil ihm dadurch bereits in der Beitrittsphase ein höherer und mit positiven anderen Einkünften ausgleichsfähiger Verlust zugewiesen werden könnte. Diesen Steuervorteil hat der BFH mit Urteil vom 14.4.2011 jedoch abgelehnt und seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (s. obige PM) auch auf Schiffsfonds erstreckt. Danach sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Schiffsfonds als Anschaffungskosten des Schiffs zu behandeln. Für die rechtliche Beurteilung sei auf die Sicht der beitretenden Gesellschafter abzustellen, nach der sämtliche Aufwendungen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an dem Schiff stehen. Außerdem hat der BFH zu der Abschreibungsdauer von hochseetauglichen Tankschiffen Stellung genommen. Diese ist in amtlichen Tabellen der Finanzverwaltung (sog. AfA-Tabellen) mit zwölf Jahren veranschlagt. Aus umfangreichen Erhebungen lasse sich – so der BFH – jedoch entnehmen, dass die Lebensdauer der auf den Weltmeeren verkehrenden Tankerflotte deutlich höher als zwölf Jahre sei. Vor diesem Hintergrund hat der BFH die Vorentscheidung bestätigt, mit der die Nutzungsdauer des Tankschiffs auf 17 Jahre geschätzt worden war.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1513-3 unterwww.betriebs-berater.de
Zu dem Urteil verfasst von Glasenapp in BB 25 einen Entscheidungsreport.

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