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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.03.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Aufsichtstätigkeit der WPK insgesamt geeignet, angemessen und verhältnismäßig

 

Die Berufsaufsicht der WPK unterliegt der Fachaufsicht der Abschlussprüferaufsichtkommission (APAK). Diese hatte im Jahr 2007 insgesamt keinen Anlass , die Bearbeitung der überprüften Vorgänge durch die WPK zu beanstanden. Der Tätigkeitsbericht der APAK für 2007 sowie das aktuelle Arbeitsprogramm für 2008 sind unter http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Presseinformation_Taetigkeitsbericht_2007.pdf bzw. http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Arbeitsprogramm_2008.pdf  abrufbar.

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