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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Aufsichtsrechtliche Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)

Bei beaufsichtigten Instituten führen Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Abschlüssen (z.B. § 29 KWG) bzw. nach gesonderter Beauftragung durch Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin) Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch, die auf die Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch das Institut gerichtet sind.

Wegen der Besonderheiten dieser Anforderungen sowie infolge der Vorgaben von Aufsichtsbehörden an Wirtschaftsprüfer (z. B. PrüfbV) sind die Prüfungsstandards des IDW oder des IAASB, die die gesetzliche Abschlussprüfung betreffen, nur partiell anwendbar.

Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandardsmit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden. Ziel von IDW EPS 526 ist es, die Transparenz zur besonderen Vorgehensweise und der Ableitung von zutreffenden Aussagen durch Wirtschaftsprüfer zu erhöhen.

Der Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards "Aufsichtsrechtliche Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch Wirtschaftsprüfer bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)" ist als Download abrufbar. Er wird in Heft 7/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31.12.2018.

Entwürfe von IDW-Verlautbarungen finden Sie immer hier.

(IDW Aktuell vom 22.6.2018)

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