IASB: Aufschiebung der Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28
-tb- Am 11.9.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version der Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-issues-Amendments-to-IFRS-10-and-IAS-28-September-2014.aspx). Ziel der Anpassungen ist die Adressierung bisher bestehender Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Ursprünglich hatte der IASB für das Inkrafttreten der Anpassungen den 1.1.2016 bestimmt, wonach eine verpflichtende Anwendung für alle Geschäftsjahre, die an oder nach diesem Datum beginnen, zu erfolgen hat. Nun veröffentlichte der IASB jedoch einen neuen Vorschlag (ED/2015/7), indem er eine Aufschiebung der Änderungen vorschlägt, da derzeit eine weitere Überprüfung der Rechnungslegung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures unternommen wird, die u. a. den der Änderung zugrunde liegenden Sachverhalt einschließt (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-to-postpone-accounting-changes-for-associates-and-joint-ventures-until-completion-of-broader-review.aspx). Stellungnahmen zu ED/2015/7 können bis zum 9.10.2015 eingereicht werden.
→ Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.drsc.de