R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BaFin: Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an Bilanzprüfungen

1. Art des Verfahrens
Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an Bilanzprüfungen im Rahmen der geplanten Übertragung der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank.
Das Verfahren dient ausschließlich der Markterkundung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um ein formelles Verfahren handelt und das Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung an der Interessenbekundung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
2. Art und Umfang der Leistung
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich für die zeitnahe Errichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgesprochen (single supervisory mechanism – SSM). Vor dem Start des SSM sollen bestimmte Banken der Eurozone einem „comprehensive assessment“ unterzogen werden, das insbesondere eine Prüfung der Bilanzen („balance sheet assessment“ – BSA) umfasst. Betroffen sind rund 140 Institute aus der Eurozone (davon etwa 30 deutsche Banken), die nach dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) als „bedeutend“ eingestuft werden. In Deutschland sollen die eigentlichen Vor-Ort-Prüfungen der Bilanzen an Wirtschaftsprüfer vergeben werden.
Die in Deutschland zu prüfenden Banken ergeben sich aus Art. 33 (4) i. V. m. Art. 6 (4) des Entwurfs der SSM-Verordnung. Die Spanne der zu prüfenden Banken reicht von internationalen Großbanken mit weltweiter Präsenz und komplexen Produktstrukturen über mittelgroße Kreditinstitute mit europäischer Ausrichtung bis hin zu Kreditinstituten mit rein nationaler Ausrichtung. Zugrunde liegende Bilanzierungsstandards sind sowohl internationale Bilanzierungsregeln nach IFRS als auch nationale Vorschriften nach HGB.
Die Prüfung der Bilanzen soll abgeschlossen sein, bevor der SSM seine unmittelbare Aufsichtsverantwortung übernimmt. Die eigentliche Vor-Ort- Prüfung wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. fünf Monaten im 1. Halbjahr 2014 erstrecken.
Art und Umfang der Prüfung werden sich aus Vorgaben der EZB ergeben. Insbesondere wird sich der beauftragte Prüfer bei der Prüfung an eine von der EZB vorzugebende Methodik halten müssen. Sowohl der Prüfungsumfang als auch die anzuwendende Methodik werden derzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert, so dass im jetzigen Stadium des Verfahrens noch keine genaueren Informationen bekannt gegeben werden können.
3. Voraussetzungen zur Abgabe einer Interessenbekundung
Die im Folgenden unter a) und b) abzugebenden Angaben und zu bestätigenden Voraussetzungen sind formlos darzustellen. Ausführliche Erläuterungen sind nicht erforderlich, die Antwort sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Insbesondere ist die Teilnahme an der Interessenbekundung nicht mit der Abgabe eines Preisangebots verbunden.
a) Der Interessent hat folgende Angaben abzugeben:
– Liegt Prüfungserfahrung bei der Bankbilanzierung nach HGB und/oder IFRS vor?
– Können Prüfungshandlungen auch im Ausland durchgeführt werden? Wenn ja, in welchen Ländern und durch wen?
– Können wenigstens 70 % des Prüfungsvolumens durch Personen abgedeckt werden, die über eine Berufserfahrung von mehr als zwei Jahre verfügen?
– Welche Prüferkapazitäten (in Vollzeitäquivalenten) können in dem unter 2. genannten Zeitraum bereitgestellt werden?
b) Der Interessent hat des Weiteren folgende Anforderungen zu bestätigen:
– Öffentlich bestellte/-r Wirtschaftsprüfer/-in oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
– zeitliche Verfügbarkeit der bei der Prüfung eingesetzten Personen in dem unter 2. genannten Zeitraum;
– die vor Ort prüfenden Personen verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Bankbilanzen;
– der/die Prüfungsleiter/-in verfügt über eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren im Bereich von Bankprüfungen;
– die Prüfungsberichte oder die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse sind auch in englischer Sprache einzureichen.
Sofern der Interessent über eine spezielle Expertise (bspw. bei der Bewertung bestimmter Produkte, der Prüfung einzelner Bankengruppen etc.) verfügt, sollte diese benannt und kurz dargestellt werden.
4. Weiteres Verfahren
Interessenbekundende Erklärungen sind ausschließlich per E-Mail bis zum 18.10.2013, 15:00 Uhr MESZ an die E-Mail-Adresse Vergabe@bafin.de abzugeben.
Es besteht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu Gunsten eines Interessenten zu treffen.
Nach Durchführung der Interessenbekundung erfolgt für jede zu prüfende Bank eine wettbewerbliche Beauftragung mit Einholung von Vergleichsangeboten. In diesem Stadium werden – soweit dann bekannt – auch weitere Einzelheiten der Prüfung bekanntgegeben.
(www.bafin.de)

stats