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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Aufruf zur Benennung von Kandidaten für den Wahlausschuss für die Wahl der Mitglieder des Beirats 2014

Im Sommer 2014 enden die Amtszeit des amtierenden Beiratsund des amtierenden Vorstands der WPK. Nach § 2 Abs. 1 WahlO beruft der Vorstand mit Zustimmungdes Beirats spätestens 25 Monate nach der letzten Wahl zum Beirat einen Wahlausschuss für die Leitung und Durchführung der folgenden Wahl. Im Hinblick auf die vergangene Wahl am 19.7.2011 ist die Berufung der Mitglieder des Wahlausschusses für die kommende Wahl durch den Vorstand und die Zustimmung durch den Beirat für die Gremiensitzungen im Juni 2013 vorgesehen. Anknüpfend an die Praxis der Wahl des Wahlleiters in der Wirtschaftsprüferversammlung möchten Vorstand und Beirat allen Mitgliedern die Gelegenheit geben, Kandidaten für den Wahlausschuss aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer und der Gruppe der vereidigten Buchprüfer vorzuschlagen. Der Wahlausschuss organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Er berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle inBerlin stattfinden und wird bei seiner Aufgabenerfüllung von der Geschäftsstelle unterstützt. Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3 WahlO i. V. m. § 12 Abs. 1 Satzung WPK). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstands, des Beirats oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren(§ 2 Abs. 4 WahlO). Zum Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Homepage der WPK bereitstehende Erklärung. Vor diesem Hintergrund bitten Beirat und Vorstand um Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für denWahlausschuss für die Wahl der Mitglieder des Beirats 2014 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens 31.5.2013. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Tel.: 030/72 61 61 143).
(www.wpk.de)

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