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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.09.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EBAnz: Aufruf von Fehlerveröffentlichungen im Rahmen des Enforcementverfahrens

Die bisherigen Fehlerveröffentlichungen im Rahmen des zweistufigen Enforcementverfahrens der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie auf den Internetseiten des Elektronischen Bundesanzeigers (EBAnz) einsehen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
– Aufruf der Webseite des Elektronischen Bundesanzeigers: www.ebundesanzeiger.de;
– Anklicken des Reiters „Suchen“,
– unter dem Bereich „Rechnungslegung/Finanzberichte“ Auswahl von „Jahresabschlüsse/ Jahresfinanzberichte“;
– Anklicken der Schaltfläche „Weiter eingrenzen“;
– unter Pull-Down-Menü „Bekanntmachungsart“ Auswahl von „Fehlerbekanntmachung“;
– Anklicken der Schaltfläche „Suchen“.

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