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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FAIT des IDW: Aufruf an das BSI zur Klarstellung der Technischen Richtlinie „Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung"

Mit der Technischen Richtlinie 03125 zur vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung (TR-VELS) versucht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) allgemeingültige Kriterien für IT-gestützte Archiv-Systeme festzulegen. In einem Schreiben vom 11.8.2010 an den Präsidenten des BSI hat der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW die Notwendigkeit zur Klarstellung dieser Richtlinie verdeutlicht.

Anlass zur Kritik gibt das BSI, so das IDW, indem suggeriert werde, dass ausschließlich die in der TR-VELS vorgestellte Lösung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspreche. Damit verkenne das BSI die Prinzipienorientierung des HGB und stelle abweichende technische Lösungen unter den Generalverdacht, nicht den gesetzlichen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen zu entsprechen.

(www.idw.de)

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