EU: Aufforderung an Rumänien zur Änderung der Rechnungslegung
-tb- Die EU-Kommission hat Rumänien aufgefordert, seine Vorschriften zur Bilanzierung erworbener Forderungen zu ändern und in Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu bringen (Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/news/index_de.htm). Nach rumänischem Recht werden die Forderungen mit dem Nennwert aktiviert statt wie nach dem EU-Recht mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die rumänischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, Massnahmen zur Änderung einzuleiten, ansonsten droht eine Klage der Kommission beim Europäischen Gerichtshof.