R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.02.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAS: Arbeitsprogramm 2019 – bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle zu beachtende Punkte

Am 21.1.2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2019 veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen sind genannt:

– Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen,

– Rotationsmanagement und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren,

– Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz von Datenanalyse-Tools,

– interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis, hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse und

– Initiativen der Praxen zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

– Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie,

– Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“,

– Prüfung von geschätzten Werten, u. a. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten,

– Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung und

– Umsetzung der Anforderungen zum Bestätigungsvermerk, insbes. aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der Wirtschaftsprüferkamer (WPK) in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle wird die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt wird 2019 auf der Erfassung der innerhalb der Abteilung Qualitätskontrolle der WPK bestehenden Verfahren und Prozesse liegen. Von besonderem Interesse wird dabei aus Sicht der APAS sein, inwieweit die von der Kommission für Qualitätskontrolle ergriffenen Maßnahmen in der Folge eine Erhöhung des Stundenaufwands pro Auftragsprüfung und mithin eine Intensivierung der materiellen Prüfungsdurchführung im Bereich der Auftragsabwicklung bewirken.

Einzelheiten sind dem Arbeitsprogramm auf der Internetseite der APAS zu entnehmen.

(Neu auf WPK.de vom 1.2.2019)

stats