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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.01.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAS: Arbeitsprogramm 2018

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 29.1.2018 ihr Arbeitsprogramm 2018 veröffentlicht. Mit dem Arbeitsprogramm informiert die APAS betroffene Praxen und die Öffentlichkeit über die Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2018.

„Besonderes Augenmerk wird in diesem Jahr bei Inspektionen des Qualitätssicherungssystems der Praxen insbesondere auf Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen und das Rotationsmanagement gelegt“ betont Ralf Bose, Leiter der APAS. Im Bereich der Inspektionen von einzelnen Prüfungsaufträgen bilden die Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbezug der Informationstechnologie, der Einsatz von Datenanalyse Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung sowie die neuen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk die wesentlichen Schwerpunkte.

Die APAS werde weiterhin für eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung Sorge tragen, indem sie die ihr übertragenen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Berufsaufsicht und Marktbeobachtung ausübt sowie den Dialog mit nationalen und internationalen Stakeholdern wie z. B. Prüfungsausschüssen intensiviert.

Das Arbeitsprogramm ist auf der Internetseite des BAFA unter www.apasbafa.bund.de verfügbar.

(PM APAS vom 29.1.2018)

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