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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.08.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Arbeitshilfe zum Bericht des Abschlussprüfers über vereinbarte Untersuchungshandlungen („Bankenabgabe")

Die Arbeitsgruppe „Bestätigung des Abschlussprüfers zur Bankenabgabe" des Instituts der Wirtscjhaftsprüfer (IDW) hat allgemeine Grundsätze zur Berichterstattung des Abschlussprüfers über vereinbarte Untersuchungshandlungen erörtert.

Hintergrund ist die Meldung von beitragserheblichen Daten für die Erhebung der Jahres- und Sonderbeiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute („Bankenabgabe") durch Kreditinstitute an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Grundlage dafür ist § 12 Abs. 7 und 10 des Gesetzes zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (RStruktFG) i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 S. 1-5 der VO über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (RStruktFV).

Als Ergebnis der Erörterungen wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die Abschlussprüfer unterstützen soll, vereinbarte Untersuchungshandlungen durchzuführen und über die Untersuchungshandlungen und die dabei festgestellten Tatsachen zur berichten. Die Arbeitshilfe i. d. F. vom 24.8.2011 ist abrufbar unter http://www.idw.de/idw/download/Bankenabgabe_Arbeitshilfe.pdf?id=611406&property=Datei.

(www.idw.de)

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