R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.05.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat aufgrund der Befugnis gemäß § 16 Abs. 1, 2 Nr. 7 GwG Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 13.8.2008 für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer beschlossen. Sie sind abrufbar unter http://www.wpk.de/pdf/WPK-Bekaempfung_der_Geldwaesche-Anwendungshinweise.pdf. Die Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz in der Fassung vom 15.12.2003 wurden aufgehoben.

stats