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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.05.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Antwort auf die BaFin-Konsultation "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG"

Auf die BaFin-Konsultation antwortet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einem Schreiben, in dem Verbesserungen und Ergänzungen dargestellt werden. Das IDW sieht einige Kritikpunkte:

Der Entwurf der AuA vermittelt teilweise den Eindruck ausführlich formulierter Gesetzestexte bzw. Wiedergabe der Gesetzbegründung - ohne konkreten Anwendungsbezug. Zudem erscheint die Struktur eher am Gesetzesaufbau orientiert, als einem systematischen Aufbau folgend, da gewisse Themenbereiche an mehreren Stellen abgehandelt werden. Deshalb hält das IDW die Aufnahme weitergehender, für die praktische Umsetzung relevanter Hinweise für erforderlich.
Angesichts der inhaltlichen Beschränkung des GwG auf Sachverhalte i. Z. m. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung regt das IDW an, Auslegungs- und Anwendungshinweise zu "sonstigen strafbaren Handlungen" an geeigneter Stelle (z. B. BT) zu thematisieren.

Weitere Punkte im Schreiben an die BaFin.

(Neu auf WPK.de vom 11.5.2018)

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