IDW: Anträge auf Reduktion der EEG-Umlage nach §§ 40 ff. EEG
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist in einem Schreiben an das IDW auf das neue Merkblatt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes zur Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG sowie das elektronische Teilnehmerverfahren hin. Hintergrund ist die Änderung desE rneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Wirkung zum1.1.2012.
Im Rahmen eines Antrags nach § 40 EEG sind bestimmte Angaben durch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nach § 41 Abs. 2 EEG nachzuweisen. Der Antrag einschließlich der Bescheinigung muss jeweils bis zum 30.6. des laufenden Jahres beim BAFA eingereicht werden. Dabei handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist. Daher sollte rechtzeitig mit dem Mandanten geklärt werden, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser sog. „Besonderen Ausgleichsregelung“ vorliegen und ob ein entsprechender Antrag gestellt werden soll.
Für die Prüfung gibt der Entwurf einer Neufassung des IDW-Prüfungsstandards „Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970 n. F.)“ Hilfestellung; der Link zum Merkblatt des BAFA und das Schreiben des BAFA sind auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)