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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfW: Anstieg der Gründungsförderung – Verbessertes Angebot zum 1.4.2011

Die KfW Bankengruppe hat im vergangenen Jahr mehr als 30 000 Gründer mit einem Fördervolumen von rd. 3,9 Mrd. Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg der Förderung um 5000 Zusagen bzw. rd. 0,3 Mrd. Euro.
Zum 1.4.2011 hat die KfW Bankengruppe ihr Angebot für Gründer verbessert: Im Mittelpunkt
steht ein erweitertes Fremdkapitalangebot mit erhöhter Risikoübernahme der KfW. Im neuen KfWGründerkredit – StartGeld gewährt die Förderbank eine 80 %ige Haftungsfreistellung künftig
bei Darlehen bis zu 100 000 Euro; bisher war dies nur bei Darlehen bis zu 50 000 Euro möglich. Die Erhöhung des Finanzierungshöchstbetrags ist mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der EU realisiert worden.
Der Europäische Investitionsfonds (EIF) managt dieses Programm: Die von der KfW übernommenen Risiken werden teilweise von einer Garantie des EIF abgedeckt, die wiederum aus EU-Mitteln finanziert wird. Mit der Ausweitung des Gründungsfinanzierungsangebots
wurde der Garantierahmen des EIF deutlich erhöht.
Laut KfW-Gründungsmonitor, der repräsentativen Befragung zum Gründungsgeschehen in
Deutschland, decken 93 % der Gründer, die externe Finanzmittel benötigen, ihren Bedarf mit
100 000 Euro und weniger. Mit dem neuen KfWGründerkredit – StartGeld werden somit neun
von zehn Gründern erreicht.
Das KfW-Gründungsangebot in Form von Krediten und Nachrangdarlehen im Überblick:
– KfW-Gründerkredit: Hier wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis
zu drei Jahren bereitgestellt. Der neue Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit –
StartGeld beträgt 100 000 Euro (seit 1.4.2011).
Mit der beantragten Summe können Investitionen komplett und Betriebsmittel in Höhe von bis
zu 30 000 Euro finanziert werden. Die KfWübernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank. Mit dem KfW-Gründerkredit – Universell können Gründer und jungen Unternehmen
Fremdkapital für Investitionen und Betriebsmittel bis zu einem Kredithöchstbeitrag von 10Mio.
Euro pro Vorhaben beantragen. Es kann auch hier 100 %der Investitionssummefinanziertwerden.
– ERP-Kapital für Gründung: Mezzaninekapital bis zu 500 000 Euro in Form von unbesichertem
Nachrangdarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (bis zu drei Jahre). Bis zu
40 % der Gesamtinvestitionssumme können hierüber finanziert werden, die Tilgung erfolgt
erst ab dem achten Jahr.
– Darüber hinaus steht auch Gründern mit dem ERP-Regionalförderprogramm ein zinsgünstiges
Fremdkapitalangebot zur Verfügung, mit dem Investitionen in regionalen Fördergebieten
(Höchstbetrag 3 Mio. Euro pro Vorhaben) finanziert werden können.
Interessierte können sich beim Infocenter der KfW Bankengruppe: 01801- 41124 beraten lassen oder auf http://www.kfw.de/gruenderkredite informieren.
(www.kfw.de)

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