IDW: Anregungen zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht
Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einige Anregungen für das anstehende Gesetzgebungsverfahren übermittelt. Die Änderung des HGB sollte danach grundsätzlich auf solche Aspekte beschränkt bleiben, für die die Bilanzrichtlinie eine Änderung zwingend erfordert, um nicht erforderliche Belastungen der Unternehmen sowie neue Unsicherheiten in der Rechtsauslegung zu vermeiden – zumal die letzte umfassende HGB-Reform (BilMoG) erst fünf Jahre zurückliegt. Die EU-Bilanzrichtlinie ist bis zum 20.7.2015 in nationales Recht umzusetzen. Das Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom27.2.2014 an das BMJV ist auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)