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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Anpassungen an IAS 27 übernommen

-tb- Mit der Überarbeitung von IAS 27 und IAS 28 im Jahr 2003 wurde das Wahlrecht zur Anwendung der Equity-Methode für die Bilanzierung von Investitionen in Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss zunächst gestrichen (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/IAS-27-Separate-Financial-Statements/Pages/IAS-27-Separate-Financial-Statements.aspx). Im Rahmen der Agenda-Konsultation 2011 erreichten den International Accounting Standards Board (IASB) einige Stellungnahmen mit dem Vorschlag das Wahlrecht für die Equity-Methode wieder aufzunehmen, da dies die Bilanzierung entspr. Sachverhalte für zahlreiche Unternehmen vereinfachen würde. Infolgedessen veröffentlichte der IASB am 12.8.2014 kleinere Anpassungen an IAS 27, die eine Verwendung der Equity-Methode unter bestimmten Umständen wieder zulassen (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-publishes-narrow-scope-amendments-to-IAS-27-Separate-Financial-statements-August-2014.aspx). Mit der Verordnung 2015/2441 der Europäischen Kommission wurden diese Anpassungen nun für die Europäische Union übernommen, wobei die Änderungen für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2016 beginnen, gültig sind (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-publishes-narrow-scope-amendments-to-IAS-27-Separate-Financial-statements-August-2014.aspx).

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