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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.04.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Anpassung von IFRS 16 und die weitere zeitliche Planung vor dem Hintergrund von COVID-19

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17.4.2020 per Videokonferenz getagt und eine Änderung des Leasing-Standards IFRS 16 vorgeschlagen, um Unternehmen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, zu unterstützen. IASB erwartet, die vorgeschlagene Änderung nächste Woche in einem Standardentwurf mit einer 14-tägigen Kommentierungsfrist zu veröffentlichen. Der IASB hat außerdem empfohlen, das Inkrafttreten der Änderung von IAS 1 (Darstellung des Abschlusses), die im Januar 2020 veröffentlicht wurde, um ein Jahr auf den 1.1.2023 zu verschieben. Außerdem wurden auch andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit Covid-19 erörtert und der IASB beschloss, die Kommentierungsfrist von drei laufenden Konsultationen um drei Monate zu verlängern, um den Interessengruppen mehr Zeit zur Stellungnahme zu geben. Diese Projekte umfassen den Entwurf des neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss, die Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU und das Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die zugehörige Pressemitteilung ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/04/iasb-amends-work-plan-and-proposes-amendment-to-ifrs-16/ abrufbar.

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