Finanzausschuss des BT: Anhörung zur Geldwäscheprävention
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (17/6804) ist Thema einer öffentlichen Anhörung
des Finanzausschusses am 19.10.2011. Eingeladen sind insgesamt27 Sachverständige.
Mit dem Gesetzentwurf sollen u. a. die Empfehlungen der „Financial Action Force on Money
Laundering" (FATF) umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung
die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den
„Nichtfinanzsektor" (u. a. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte)
und die schärfere Sanktionierung von Verstößen.
Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und
Geschäftsbeziehungen „unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von
Treuhandverhältnissen" erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden,
„so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners
oder des ,wirtschaftlich Berechtigten , nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin,
dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer
sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem „Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering.
(www.bundestag.de - hib vom 10.10.2011)