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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.12.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Anhörung des Berufsstands zur Änderung der Wahlordnung und der Satzung der WPK

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hatte sich für eine Neustrukturierung des Wahlrechts und die Einführung personalisierter Verhältniswahlen ausgesprochen. Damit hat der Beirat nicht zuletzt unter dem Eindruck des Ergebnisses der vergangenenWahlen einen bereits mit Einführung der Briefwahl im Berufsstand geäußerten Wunsch nach einem Wahlrecht aufgegriffen, das der zugrunde liegenden Forderung nach Einbindung der verschiedenen Interessengruppen in die Arbeit des Beirats gerecht wird. Die Einführung personalisierter Verhältniswahlen macht Änderungen der Wahlordnung, aber auch der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer erforderlich. Beirat und Vorstand haben einen gemeinsamen Projektausschuss mit der Erarbeitung der Änderungsvorschläge beauftragt und dies mit der Bitte verbunden, auch die Satzung der WPK im Übrigen einer materiellen und redaktionellen Revision zu unterziehen. In seiner Sitzung am 20.11.2012 hat der Beirat die Vorschläge des Projektausschusses zur ÄnderungderWahlordnungund der Satzungerörtert und beschlossen, diese den Mitgliedern gemäß § 7 Abs. 6 Satzung WPK zur Anhörung vorzulegen. Die Anhörung gibt dem Beirat die Möglichkeit, bei seinen weiteren Beratungen auch die Ideen, Anregungen oder Fragen aus dem Berufsstand zu berücksichtigen. Die Materialien zur Änderung der Wahlordnung und der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer sowie Antworten zu FAQ zu Details des Wahlverfahrens stehen auf der WPKHomepage (Rubrik: Neu auf WPK.de P Anhörungen des Berufsstandes P Änderung der Wahlordnung und der Satzung der WPK) zurV erfügung. (www.wpk.de)

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