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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.10.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 16. Änderung der Gebührenordnung der WPK

Bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten nehmen die Zugangskontrollen zu. Im Berufsstand gibt es daher ein Interesse, die Zugangskontrollen mittels eines Mitgliedsausweises der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf eine Sichtkontrolle beschränken zu können. Nachdem die Gerichte einen vereinfachten Zugang bei Vorlage eines Mitgliedsausweises bestätigt haben, hat sich der Vorstand für die Wiedereinführung von WPK-Mitgliedsausweisen ausgesprochen. Diese sollen auf Antrag und befristet für fünf Jahre ausgegeben, mit einem Foto versehen werden und gebührenpflichtig sein.

Als Ergebnis der weiteren Beratungen in der Vorstandssitzung am 27.9.2017 möchte der Vorstand die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur Einführung des Gebührentatbestandes für den Mitgliedsausweis in die Gebührenordnung der WPK anhören.

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
(1) Im Verfahren der Zulassung und Prüfung als Wirtschaftsprüfer erhebt die Wirtschaftsprüferkammer

(10) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises eine Gebühr in Höhe von 20 €.

Für die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Stellungnahmen oder sonstige Anmerkungen werden bis zum 31.10.2017 unter annegret.bentin(at)wpk.de oder Telefax 030 726161‑287 erbeten. Vorstand und Beirat werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

Die formelle Beschlussfassung des Beirats für die Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 1.12.2017 vorgesehen.

(Neu auf WPK.de vom 6.10.2017)

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