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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.06.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BT: Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Handelsgesetzes i. b. a. Ordnungsgelder bei Verletzung der Offenlegungspflicht von Kleinstkapitalgesellschaften

Einhellig begrüßt haben die Sachverständigen am 10.6.2013 bei einer Anhörung des Rechtsausschusses die Absicht der Koalition, gegen Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften geringere Ordnungsgelder zu verhängen, sofern sie ihre Pflichten bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen verletzen. Michael Gschrei vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung forderte sogar, bei diesen Unternehmen Ordnungsgelder ganz entfallen zu lassen. Mehrere der neun Experten übten Kritik an Details der Neuregelung des Handelsgesetzes und bezweifelten, ob durch die Änderungen tatsächlich wie erhofft Härtefälle gemildert und die betreffenden Gesellschaften spürbar entlastet werden. Dem Hearing unter Leitung von Halina Wawzyniak (Linke), der Vizevorsitzenden des Ausschusses, lag ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zugrunde, der inzwischen von der Regierung wortgleich in einem eigenen Gesetzentwurf übernommen wurde.
Zentrales Anliegen der Reform ist die Reduzierung der Mindestordnungsgelder für Kleinstund kleine Kapitalgesellschaften, sofern sie ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht innerhalb vorgeschriebener Fristen offenlegen. Bislang beläuft sich das Mindestordnungsgeld unabhängig von der Unternehmensgröße stets auf 2 500 Euro, die Höchstsumme kann 25 000 Euro betragen. Das Mindestordnungsgeld soll nun für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1 000 Euro gesenkt werden.
Zudem kann im Falle einer Fristversäumnis künftig eine zusätzliche sechswöchige Nachfrist gewährt werden, wenn das betreffende Unternehmen glaubhaft darlegt, ohne eigenes Verschulden das vorgeschriebene Datum verpasst zu haben – wenn bspw. ein Alleingeschäftsführer schwer erkrankt war oder Dokumente durch Feuer zerstört wurden. Überdies ist geplant, erstmals eine Beschwerdemöglichkeit gegen Urteile des Bonner LG zu schaffen, das bundesweit als einzige Instanz über Widersprüche gegen die Verhängung von Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz urteilt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bundestag.de.
(hib Nr. 315 vom 10.6.2013)

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