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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.10.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Anhangangaben über das Abschlussprüferhonorar - IDW RS HFA 36 n.F. verabschiedet

Die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beizutragen.

Die bereits im Jahr 2011 begonnene Diskussion zur Bestandserhebung und Zuordnung von Einzelleistungen in die in § 285 Nr. 17 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB genannten Leistungskategorien und die Abgrenzung der Leistungskategorien untereinander wurde zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der EU-Regulierungsdebatte unterbrochen.

Dem überarbeiteten IDW RS HFA 36 n.F. liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs "Abschlussprüfungsleistung" zugrunde.

IDW RS HFA 36 n.F. "Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar" wird in Heft 11/2016 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 27.10.2016)

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