IDW: Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 25.11.2011 in seiner 226. Sitzung die IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung „Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 39)“ sowie „Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW RS HFA 44)“ verabschiedet. Diese Verlautbarungen ersetzen die IDW-Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i. d. F. 1998 „Vergleichszahlen im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises“.
IDW RS HFA 39 wurde gegenüber dem veröffentlichten Entwurf vom 24.11.2010 unverändert verabschiedet. In IDW RS HFA 44 wurden im Vergleich zum Entwurf Änderungen vorgenommen hinsichtlich der Ermittlung der auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge bei unterjähriger Erstkonsolidierung eines neuen Tochterunternehmens: Ausgehend von einer regelmäßig auf den Erwerbszeitpunkt zu erstellenden Zwischenbilanz sind die auf die Zeit zwischen dem letzten Abschlussstichtag und dem Stichtag der Zwischenbilanz entfallenden Aufwendungen und Erträge (d. h. das im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zu berücksichtigende erworbene Ergebnis) sowie die auf die Zeit der Konzernzugehörigkeit bzw. der gemeinsamen Führung entfallenden Aufwendungen und Erträge abzuleiten. Für eine unterjährige Entkonsolidierung sind hingegen keine Veränderungen zum Entwurf vorgenommen worden; in diesem Fall dürfen die noch auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge statistisch geschätzt werden.
IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44 werden in IDW-FN 1/2012 und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)