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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FG Münster: Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien (Entscheidungsreport)

FG Münster, Urteil vom 31.8.2010 - 9 K 3466/09 K, G, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 89/10)


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LEITSÄTZE (DES KOMMENTATORS)

Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist bei Aktien des Anlagevermögens nur dann anzunehmen, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 20 % oder der Börsenkurs an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 10 % unter dem Erwerbskurs liegt. Die Teilwertabschreibung ist zu begrenzen, wenn der Stichtagskurs unter den Schwellenwert gesunken ist, der Kurs am Tag der Bilanzaufstellung aber wieder höher notiert.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Carsten Schlotter, RA/StB, Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn.


Zum Entscheidungsreport

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