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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.12.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Anerkennung der GAAP von Drittländern

-tb- Die EU-Kommission hat die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze („GAAP") der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, anerkannt (Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1962&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de). Damit entfällt für Unternehmen dieser Drittländer das Erfordernis einer Überleitungsrechnung.

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