IDW: Aktualisierung des Fachlichen Hinweises „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus“
Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen haben im April und Mai das Paket steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie um weitere Maßnahmen ergänzt. Der Fachliche Hinweis des IDW vom 2.4.2020 wurde daher aktualisiert.
Aufgenommen wurden auch Beschlüsse der EU-Kommission zur Fristverlängerung beispielsweise der Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Der Fachliche Hinweis enthält einen Überblick über die aktuell geltenden steuerlichen Maßnahmen und Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden.
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus (Fachlicher Hinweis des IDW mit Stand 26.05.2020)
- Corona-Sonderseite des IDW (Fachliche Hinweise, Informationen, weiterführende Links)
(IDW Aktuell vom 27.5.2020)