FASB: Aktualisierung der Regelungen zum Goodwill-Impairment
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen Exposure Draft zur Aktualisierung der Regelungen zum Durchführen des Goodwill-Impairmenttestes veröffentlicht (www.fasb.org/cs/BlobServer?blobcol=urldata&blobtable=MungoBlobs&blobkey=id&blobwhere=1175822367143&blobheader=application%2Fpdf). Das 30-seitige Dokument bezieht sich auf die Kodifikation „Intangibles-Goodwill and Other (Topic 350)" und soll den Werthaltigkeitstest vereinfachen u. a., indem zunächst rein qualitative Faktoren dafür ausschlaggebend sein sollen, ob überhaupt ein zweistufiger Impairmenttest durchgeführt werden muss. Damit würde die derzeit noch erforderliche jährliche Ermittlung des Fair Value der Reporting Unit entfallen können, wenn die qualitativen Faktoren auf eine fortbestehende Werthaltigkeit hinwiesen. Die Kommentierungsfrist endet am 6.6.2011.