BfJ: Aktualisierung der Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) passt die anlässlich der Corona-Krise im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen an die veränderten Umstände an.
Vor dem Hintergrund der beschlossenen Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Rückkehr weiter Teile der Wirtschaft zu einem angepassten Normalbetrieb nimmt das Bundesamt für Justiz die Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren stufenweise wieder auf.
Das Bundesamt für Justiz wird den betroffenen Schuldnern allerdings weiterhin – bei entspre-chender Glaubhaftmachung – eine an die aktuelle Situation angepasste Stundung gewähren.
Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/ehug veröffentlicht.
(PM BfJ vom 24.6.2020)