R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.06.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BfJ: Aktualisierung der Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) passt die anlässlich der Corona-Krise im Rahmen der Zwangsvoll­streckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen an die ver­änderten Umstände an.

 

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Rückkehr weiter Teile der Wirtschaft zu einem angepassten Normalbetrieb nimmt das Bundesamt für Justiz die Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren stufenweise wieder auf.

Das Bundesamt für Justiz wird den betroffenen Schuldnern allerdings weiterhin – bei entspre-chender Glaubhaftmachung – eine an die aktuelle Situation angepasste Stundung gewähren.

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/ehug veröffentlicht.

(PM BfJ vom 24.6.2020)

stats