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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Aktionsplan für KMU als Konsequenz der Zwischenbilanz zum Small Business Act

Mit ihrem am 23.2.2011 in Brüssel vorgestellten
Maßnahmenpaket zieht die Kommission die Konsequenzen
aus einer Zwischenbilanz des seit
2008 bestehenden „Small Business Act“, des ersten
umfassenden politischen Rahmens der EU
und ihrer Mitgliedstaaten für die KMU.
Zwischen 2008 und 2010 setzte die EU-Kommission
mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von
Maßnahmen um, mit denen der Verwaltungsaufwand
verringert und der Zugang von KMU zu Kapital
sowie neuen Märkten unterstützt wurde. So
wurden in Deutschland im Rahmen des Dritten
Mittelstandsentlastungsgesetzes 23 Maßnahmen
beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für
KMU zu senken. Zur Förderung des Unternehmergeistes
hat Deutschland viele Initiativen gestartet,
darunter die Aktion „Unternehmergeist in
die Schulen“, die „Gründerwoche Deutschland“
und der Hochschulwettbewerb „Die Gründerhochschule“.
Zur Förderung der Energieeffizienz
hat Deutschland den „Sonderfonds Energieeffizienz
in KMU“ geschaffen, der bis zu 80 % der Kosten
für eine professionelle Energieeffizienzberatung
finanziert und zinsgünstige Kredite für
Energiesparmaßnahmen bereit stellt. Auch in anderen
EU-Ländern gibt es zahlreiche Initiativen.
Dies reicht nach Überzeugung der Kommission
allerdings nicht aus. Sie schlug daher weitere
Schritte vor: So etwa einen vereinfachten Zugang
zu Krediten, Kreditbürgschaften und Wagniskapital.
Zudem wirbt die Kommission für eine gemeinsame
konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage,
eine neue Mehrwertsteuerstrategie
und eine Überarbeitung des europäischen
Normungswesens.
Ein „KMU-Test“ könnte bei Gesetzen auf nationaler
Ebene dafür sorgen, dass die Folgen für kleine und
mittlere Firmen berücksichtigt werden, um sie vor
unnötighohemAufwandzuschützen.DieKommission
wird selbst KMU etwa durch einfachere Rechnungslegungsstandards
für GmbH entlasten. Sie
wird u. a. zudem Vorschläge für ein europäisches
Vertragsrecht vorlegen,mit dem KMU leichter und
rechtssicher inderganzenEUaktivseinkönnen.
Daneben soll die Selbständigkeit attraktiver werden:
Wer ein Unternehmen gründen will, soll weniger
Zeit und Geld als bisher dafür aufwenden
müssen; wer mit seinem Unternehmen scheitert,
soll seine Restschulden nur noch höchstens drei
Jahre lang tragen müssen, um so rasch eine
zweite Chance wahrnehmen zu können.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Rainer Brüderle, meint zum neuen Aktionsplan
für KMU: Beim „Zugang zu den nötigen Finanzmitteln
und beim Erschließen neuer Märkte
brauchen die Unternehmen national und europaweit
auf allen Ebenen Unterstützung. Wir werden
die neuen Ansätze schnell umsetzen. Insbesondere
werden wir EU-Vorschriften und nationale
Regelungen daraufhin überprüfen, ob sie kleinen
und mittelständischen Unternehmen unnötige
Lasten aufbürden.“ Bei der Bilanz über das bisher
Erreichte schneide Deutschland – so das BMWi –
in fast allen Bereichen sehr gut ab.
Die vollständige Presseerklärung der EU finden
Sie unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/218&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en; die vollständige Presseerklärung
des Bundeswirtschaftsministeriums unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=381488.html

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