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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfW: Aktionsplan Hochwasser

Die KfW startet ab sofort ein Paket von Sofortmaßnahmen im Umfang von zunächst 100 Mio. Euro zu besonders günstigen Konditionen für Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers. Im Einzelnen gelten folgende Angebote und Konditionen:

Unternehmen: Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Kredite mit einem besonders günstigen Zinssatz von 1% zur Behebung von Hochwasserschäden an. Hierzu steht KMU der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung. Unternehmen, die bereits KfW- und ERP-Kredite in Anspruch nehmen, können über ihre Hausbank die vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen. Die in diesen Programmen bestehenden Möglichkeiten der Haftungsfreistellung für die Hausbanken gelten auch hier.

Private Haushalte: Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50 000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von 1% beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem Zinssatz von 1%). Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort „Behebung Hochwasserschäden" gestellt werden.

Kommunen: Für die Kommunen steht das KfW-Förderangebot IKK - Investitionskredit Kommunen ab sofort zur Verfügung. Damit können alle Investitionen zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der kommunalen und sozialen Infrastruktur langfristig und zu sehr günstigen Zinskonditionen finanziert werden. Diese liegen per 6.6.2013 bei 0,96% für eine zehnjährige Laufzeit. Für Kommunale und Soziale Unternehmen ist geplant, das Programm „IKU - Investitionskredite Kommunale und Soziale Unternehmen" für Maßnahmen zur Bewältigung von Hochwasserschäden ebenfalls für die Dauer von einem Jahr mit einem Zinssatz von 1 % auszustatten.

Zusätzlich zu den eigenen Programmen stellt die KfW bei Bedarf den Förderbanken der betroffenen Bundesländer eine besonders zinsgünstige Refinanzierung bereit.

Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft. Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 hatte die KfW betroffenen Privathaushalten und Unternehmen zinsgünstige Kredite bereitgestellt.

Damals hatte sie knapp 1 200 Kredite in einem Volumen von rund 78 Mio. Euro zugesagt.

Es stehen Ihnen folgende Servicerufnummern zur Verfügung:

Wohnwirtschaftliche Programme:

0800 539-90 02

Infrastrukturprogramme:

0800 539-90 08

Gewerbliche Kreditprogramme

(Gewerbliche Umweltprogramme):

0800 539-90 01

(www.kfw.de)

→ Informationen zu steuerlichen Maßnahmen finden Sie im Ressort Steuerrecht

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