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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Agenda zur Reform der Abschlussprüfung

Im Ergebnis ihrer Diskussion über die von der EU-Kommission am 30.11.2011 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung kamen die Gremien der WPK zu der Erkenntnis, dass eine isolierte Diskussion einzelner Instrumente nicht weiterführt. Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse setzt sich die WPK daher für eine verbindliche Kombination der nachfolgenden vier Instrumente ein:
– langjährige Mehrjahresbestellung,
– externe Rotation (beispielsweise zehn Jahre),
– qualitätssichernde Entgeltregelung,
– verpflichtender Joint Audit.
Dieses Kombinationsmodell ist zusammen mit weiteren Standpunkten der WPK zur Reform der Abschlussprüfung in einer Agenda zusammengefasst und den Abgeordneten des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments vorgelegt worden. Wie die durchgeführten Konsultationsrunden gezeigt haben, wird es im Hinblick auf die externe Rotation v. a. von den Vertretern der „Big Four“ nicht mitgetragen. Die ausführliche Meldung dazu sowie den Text der Agenda finden Sie auf der WPK-Homepage.
(www.wpk.de)

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