FG Münster: AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter Nebenkosten
Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 13.3.2009 - 14 K 3638/05 F - wie folgt entschieden: Windkraftanlagen werden (bei Anschaffung vor dem 1.1.2001) über eine Nutzungsdauer von zwölf Jahren abgeschrieben. Aufwendungen für die Platzierungsgarantie, den Prospekt sowie die Beschaffung des Eigenkapitals stellen Betriebsausgaben, Aufwendungen für die Baubetreuung aktivierungspflichtige AK dar.
→ Das Urteil wird in BB 21 von Bergemann kommentiert.