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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.04.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Äquivalenz der Finanzberichterstattung von Drittstaaten

-tb- Die Europäische Kommission hat
das Äquivalenzverfahren bezüglich der Anerkennung der Finanzberichterstattung
von Drittstaaten aktualisiert und verlängert (Quelle:
http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/news/index_de.htm). Die
Verlängerung soll insbesondere denjenigen Staaten wie Indien, die ein
Konvergenzprojekt von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften zu den IFRS
gestartet haben, mehr Zeit einräumen. Finanzberichte nach den chinesischen,
kanadischen und südkoreanischen Vorschriften werden nunmehr bis zum 31.12.2014
als äquivalent in der EU angesehen.

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