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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Änderungen in IDW PS 400 verabschiedet

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 24.11.2010 die Änderung des IDW-Prüfungsstandards „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400)" verabschiedet.

Eine neue Formulierungsempfehlung nebst erläuternden Textziffern wurde aufgenommen. Dabei geht es um den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks über die gesetzliche Abschlussprüfung eines nach § 315a HGB/IFRS aufgestellten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts, die unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt wurde. In dem neuen Formulierungsmuster werden die Anforderungen des ISA 700 „Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" zur Zweiteilung des Vermerks umgesetzt.

Die Änderungen gelten für die Prüfung von Abschlüssen für am oder nach dem 15.12.2010 beginnende Geschäftsjahre; sie können freiwillig auf frühere Geschäftsjahre angewandt werden.

IDW PS 400 wird abgedruckt in IDW-FN 12/2010 und im WPg-Supplement 4/2010.

(www.idw.de)

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