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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Änderungen des Code of Ethics zu Interessenkonflikten und zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Code of Ethics

Das innerhalb der IFAC für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zuständige International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) hat am 19.3.2013 neben den Änderungen des Code of Ethics betreffend die Definition des Auftragsteams (vgl. vorhergehende Meldung) zwei weitere Vorhaben mit Änderungen des Code of Ethics zu Interessenkonflikten (Conflicts of Interest) und den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Code of Ethics (Breachof a Requirementof the Code) veröffentlicht. Die Änderungen und weiterführende Hinweise sind auf der Internetseite der IFAC abrufbar. Ziel der Änderung der Regelungen zu Interessenkonflikten ist es, deren genaue Kriterien festzulegen und v. a. auch dem Berufsstand zur Identifizierung, Bewertung und zum Umgang mit Interessenkonflikten möglichst umfassende Leitlinien an die Hand zu geben. Die Änderungen treten am 1.7.2014 in Kraft. Die Etablierung von Leitlinien für den Berufsstand ist auch die Motivation des IESBA für die Änderung der Regelungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Code of Ethics, in dem konkrete Handlungsfolgen aufgezeigt werden. Die Änderungen treten am 1.4. 2014 in Kraft. Mit den diesen Änderungen schließt das IESBA zwei wichtige Projekte ab.
(www.wpk.de)

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