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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.06.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25.6.2020 enggefasste Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 herausgegeben. Mit den „Änderungen an IFRS 17“ und der „Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)“ wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder später beginnen, verschoben. Außerdem wird das Auslaufen der Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf das gleiche Datum verschoben. Des Weiteren werden Ausnahmen, wie bspw. für Kreditkartenverträge, spezifiziert und die Anwendung von IFRS 17 in Zwischenabschlüssen klargestellt. Diese und weitere Erläuterungen werden vom IASB in der zugehörigen Pressemitteilung unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/06/iasb-issues-amendments-to-ifrs-17-insurance-contracts/ gegeben. Zusätzlich kann ein Webcast unter https://www.ifrs.org/projects/2020/amendments-to-ifrs-17/webcast-introducing-amendments-to-ifrs-17/ abgerufen werden.

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