IASB: Änderungen an IFRS 1 veröffentlicht
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14.3.2012 Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ herausgegeben. Die Änderungen, die sich auf Darlehen der öffentlichen Hand zu Zinssätzen, die nicht den marktüblichen Zinssätzen entsprechen, beziehen, gewähren Erstanwendern der IFRS eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS bei der Bilanzierung dieser Darlehen beim Übergang auf IFRS. Diese Erleichterung ist die gleiche, die auch bestehenden IFRS-Anwendern gewährt wurde. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die IASB-Pressemitteilung ist auf der Homepage des IASB abrufbar. Die Standardergänzung „GovernmentLoans–Amendments toIFRS1“kann nur über den IASB bezogen werden (www.ifrs.org). (www.drsc.de)