R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.11.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Änderungen an IAS 19

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 21.11.2013 eine eng begrenzte Änderung des IAS 19 mit dem Titel „Defined Benefit Plans: Employee Contributions (Amendments to IAS 19)“ veröffentlicht. Mit dieser Änderung stellt der IASB den Unternehmen eine Erleichterung für die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu einem Pensionsplan bereit. Aufgrund dieser Änderung des IAS 19.93 ist es den Unternehmen nun gestattet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre ist. Die Unabhängigkeit ist bspw. gegeben, wenn der Beitrag ein fester Prozentsatz des Gehalts ist. Dagegen besteht keine Unabhängigkeit, wenn z. B. der prozentuale Anteil am Gehalt mit der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit steigt. In diesem Fall ist die bereits im IAS 19.93 enthaltene Vorschrift anzuwenden und die sich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten ergebenden Leistungen entsprechend den Regelungen des IAS 19.70 über die Dienstzeit zu verteilen.
Neben dieser zentralen Änderung, werden in IAS 19.93 und .94 noch sprachliche Klarstellungen vorgenommen. Die Änderung des IAS 19 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30.6.2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Pressemitteilung des IASB ist auf der DRSC-Homepage abrufbar. Der Text der Änderung ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.
(www.drsc.de)

stats