IASB: Änderung von IAS 32
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Änderung von IAS 32 bezüglich der Klassifizierung von Bezugsrechten (Amenment to IAS 32 Classification of Rights Issues) veröffentlicht. Damit wird neu geregelt, dass bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung (also einer anderen Währung als die funktionelle Währung) beim Emittenten, auf dessen Eigenkapitalinstrumente sich diese Rechte beziehen, bilanziell nunmehr als Eigenkapital und nicht mehr als Verbindlichkeiten auszuweisen sind. Weitere Informationen finden Sie hier .