BT: Änderung des Zinssatzes für Pensionsrückstellungen nach HGB
Im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286, 18/7584) hat der Deutsche Bundestag (BT) auch eine Änderung des Handelsgesetzbuchs beschlossen. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen. Der dafür zu verwendende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.
(www.bundestag.de)